Schulsozialarbeit an der Zentralschule
Grundlagen
Unter Schulsozialarbeit werden sämtliche Aktivitäten und Ansätze einer dauerhaft vereinbarten gleichberechtigten Kooperation von Jugendhilfe und Schule verstanden, durch die sozialpädagogisches Handeln am Ort Schule und im Umfeld der Schule ermöglicht wird.
Schulsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht!
Unser umfangreiches pädagogisches Beratungsangebot können alle an Schule Beteiligten freiwillig in Anspruch nehmen.
Gesetzliche Grundlage für Schulsozialarbeit ist u.a. das KJHG des Bundes (SGB VIII, § 13).
Ziele
Schulsozialarbeit ist präventive Förderung und Hilfe für Kinder und Jugendliche mit ihren Familien und ihrem Umfeld, um ihnen im Rahmen ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Begabungen gleichberechtigt die Chance zu geben, die Bildungsvorausetzungen für ein erfolgreiches Bestehen in der Schule, im weiteren Leben und in der Gesellschaft zu erreichen.
Unsere Schulsozialarbeiterin:
Christiane Theveßen
Mobil: 0175 11 26 504
oder : 0461 97871-173
Mail:
Mo - DO : 7:00 - 15:00 Uhr
Fr : 7:00 - 13:00 Uhr